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Durchführung

Der Wettbewerb wird in den Altersklassen

Hauptwettbewerb für die Jahrgänge 1979 bis einschließlich 1984

Juniorwettbewerb für die Jahrgänge 1985 bis einschließlich 1990

ausgeschrieben. Beide Altersklassen werden getrennt bewertet und prämiert.
Der Wettbewerb wird in je drei Durchgängen veranstaltet:

Vorauswahlen in verschiedenen Orten
Halbfinale in Berlin, daran unmittelbar anschließend das
Finale in Berlin

Halbfinale und Finale sind öffentlich.

Den Bewerbern werden Ort und Zeit der einzelnen Durchgänge des Wettbewerbs (Vorauswahlen, Halbfinale) rechtzeitig mitgeteilt.

Nichterscheinen zur angegebenen Zeit führt zum Verlust des Anspruchs auf Wertung. Falsche Angaben auf dem Anmeldeformular können den Ausschluss vom Wettbewerb nach sich ziehen.

Zum Halbfinale sind die Bestplatzierten der Vorauswahlen zugelassen. Über die Teilnahme entscheidet die jeweilige Jury der Vorauswahl.

Der Gewinn eines Preises oder einer Förderprämie schließt die Mitwirkung am Preisträgerkonzert und an den dafür angesetzten Proben, auch am Wochenende, ein.

Die Teilnehmer überlassen mit ihrer Anmeldung dem Veranstalter ohne Vergütung die Rechte an sämtlichen im Rahmen des Wettbewerbs entstehenden Ton- und Bildaufzeichnungen.

Fahrt- und Aufenthaltskosten tragen die Teilnehmer.

Jedem Teilnehmer steht bei der Vorauswahl und im Halbfinale eine Vortragszeit von
ca. 10 Minuten, im Finale von ca. 15 Minuten zu. Die jeweilige Dauer aller Einzeltitel muss auf dem Anmeldeformular genau angegeben werden. Außerdem sind jeweils der Komponist, das Werk und der exakte Titel zu nennen.

Einen Titel seines Repertoires kennzeichnet der Teilnehmer als Wahlstück, dessen Länge jedoch auf maximal 6 Minuten begrenzt ist. Dieses Wahlstück ist in den Vorauswahlen und im Halbfinale obligatorischer Bestandteil des Vortrags. Alle weiteren Titel werden von der Jury ausgewählt. Ist kein Wahlstück angegeben, bestimmt die Jury alle Titel des Vortrags.

Duette oder Ensembles sind grundsätzlich nicht zugelassen.

Offizielle Klavierbegleiter, die vor dem Vortrag auch für eine Verständigungsprobe zur Verfügung stehen, werden kostenlos gestellt. Das gesamte, gut leserliche, gegebenenfalls transponierte Notenmaterial ist mitzubringen oder auf Anforderung dem Begleiter in angemessener Frist vorab zur Verfügung zu stellen. Eigene Begleiter (Klavier oder andere Instrumente) sind auf Kosten der Teilnehmer ausdrücklich zugelassen.

Nach Anmeldeschluss können das Programm und das Wahlstück von Seiten des Teilnehmers nicht mehr geändert werden.

Die Vortragsstücke werden den Kandidaten in den Vorauswahlen und im Halbfinale am Tage des Vorsingens zur Probe bzw. zum Einsingen mitgeteilt. Allen für das Finale zugelassenen Teilnehmern werden die von der Jury zu bestimmenden Vortragsstücke am Vorabend des Finales bekannt gegeben.

Die Reihenfolge des Vortrags bestimmt immer der Teilnehmer und sagt sie entsprechend an.

Alle Titel sind auswendig vorzutragen, eigene Mikrofonanlagen sind nicht zugelassen.

Die Jury hat das Recht, den Vortrag abzubrechen.
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